Armin Meiwes
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Armin Meiwes (* 1962) wurde aufgrund seiner Tötung und
späteren Verspeisung eines Menschens als "Kannibale von
Rotenburg" bekannt.
Überblick
Meiwes versuchte seit 1999, per Internet Kontakt zu Menschen
aufzunehmen, die kannibalistische Neigungen zeigen. Im
Frühjahr 2000 meldete sich jemand unter dem Namen "Matteo" und
gab an, sich von Meiwes quälen, töten und essen
lassen zu wollen. Meiwes richtete in seinem alten Gutshaus einen
"Schlachtraum" mit Bett, Fesseln für Sexspiele und einem
Heizstrahler zum Grillen von Fleisch ein. Die Wände und das
Fenster wurden schalldicht abgedichtet, so dass außerhalb des
Hauses niemand etwas hören konnte. Matteo meldete sich nicht
mehr, stattdessen trafen sich Meiwes und ein 31-jähriger
Hotelkoch namens Jörg. Sie spielten eine Tötung mit
Jörg in der Opferrolle durch. Dieser wollte sich aber nicht
ernsthaft töten lassen. Meiwes hätte damals die
Gelegenheit gehabt, Jörg zu töten, tat es aber nicht.
Offenbar wollte er nur das Fleisch eines Opfers verspeisen, das mit der
Tötung einverstanden war.
Februar 2001 kam der Kontakt zwischen Meiwes und dem
43-jährigen Diplom-Ingenieur Bernd Jürgen Brandes
zustande. Im März trafen sich die beiden. Brandes stimmte zu,
dass Meiwes bei ihm eine Penektomie durchführen
würde, sie dann den abgeschnittenen Penis gemeinsam verspeisen
würden und Brandes sich danach von Meiwes töten und
gänzlich verspeisen lassen würde, was dann auch so
geschah und filmisch dokumentiert wurde.

Harald Ermel
Anwalt von Armin Meiwes
Neben dem sensationalistischen Charakter hat der Fall auch rechtliche
Fragen aufgeworfen. Die Verteidigung argumentierte, dass die
Bereitwilligkeit des Opfers keine Verurteilung Meiwes rechtfertige, und
dass rechtlich gesehen eine Form der Euthanasie vorliege.
Armin Meiwes wurde 2004 wegen Totschlags an Bernd Jürgen
Brandes zu 8 1/2 Jahren Haft verurteilt. Meiwes sei
schuldfähig und sein Opfer sei als psychisch krank
einzustufen. Insofern sei es schuldhaft gewesen, seinem
Tötungsverlangen nachzukommen. Staatsanwaltschaft und
Verteidigung haben Revision gegen das Urteil eingelegt, der
mittlerweile stattgegeben wurde. Die in Fachkreisen
befürchteten Nachahmer blieben bislang aus. Es sind bisher
keine Parallelfälle bekannt geworden.
Am 22. April 2005 wurde das Urteil durch den Bundesgerichtshof
aufgehoben und der Fall an das Landgericht Frankfurt am Main zur
Neuverhandlung verwiesen. Der Bundesgerichtshof urteilte: "Die
Verurteilung nur wegen Totschlags und nicht wegen Mordes hält
rechtlicher Überprüfung nicht stand".
Meiwes sitzt derzeit in der Haftanstalt in Kassel ein und arbeitet dort
in der Gefängnisbibliothek. Meiwes machte erneut Schlagzeilen,
da er den Wunsch hege, seine Geschichte als Dokumentation verfilmen zu
lassen. Die Medienrechte liegen hierzu einer Hamburger Firma vor.
Hintergrund
Armin Meiwes litt anscheinend seit seiner Kindheit unter
Minderwertigkeitsgefühlen und hegte den Wunsch, das Fleisch
eines anderen Menschen zu verspeisen, um Teile von dessen
Persönlichkeit in sich "aufzunehmen". Die Psychiater, die
Meiwes untersuchten, meinten, er wollte die Identität seines
Opfers annehmen und mit diesem "verschmelzen".
Bernd Brandes äußerte mehrmals (auch "Strichjungen"
gegenüber), er wolle verstümmelt und verspeist
werden. Brandes wollte anscheinend "verschwinden". Deshalb sagte er zu
Meiwes, auch seine Knochen sollten zermahlen und vernichtet werden.
Brandes wünschte, dass die Erinnerung an ihn
ausgelöscht würde.
Künstlerische Verarbeitung
Mit Veröffentlichung des Stücks "Mein Teil" der
Musikgruppe Rammstein ist der "Kannibale von Rotenburg" auch
musikalisch und videokünstlerisch verarbeitet worden. (Text)
Auch das Death-Metal Trio Macabre hat Armin Meiwes Tat in dem Lied "The
Wustenfeld Man Eater" verarbeitet.
Im Horrorfilm "Rohtenburg (Butterfly, a Grimm Love Story)",
der am 9. März 2006 in die deutschen Kinos kommen soll, wird das
Leben des von Thomas Kretschmann verkörperten Kannibalen Oliver
Hartwin dargestellt, der einen Mann ermordet und verzehrt hat. Meiwes
geht gerichtlich gegen das Werk vor, da von ihm keine Zustimmung zur
Verarbeitung seines Lebens in dieser Form vorliege und der Film,
insbesondere in Bezug auf laufende Strafprozesse, seine
Persönlichkeitsrechte verletze.