Armin Meiwes
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Armin Meiwes (* 1962) wurde aufgrund seiner Tötung und späteren Verspeisung eines Menschens als "Kannibale von Rotenburg" bekannt.

Überblick
Meiwes versuchte seit 1999, per Internet Kontakt zu Menschen aufzunehmen, die kannibalistische Neigungen zeigen. Im Frühjahr 2000 meldete sich jemand unter dem Namen "Matteo" und gab an, sich von Meiwes quälen, töten und essen lassen zu wollen. Meiwes richtete in seinem alten Gutshaus einen "Schlachtraum" mit Bett, Fesseln für Sexspiele und einem Heizstrahler zum Grillen von Fleisch ein. Die Wände und das Fenster wurden schalldicht abgedichtet, so dass außerhalb des Hauses niemand etwas hören konnte. Matteo meldete sich nicht mehr, stattdessen trafen sich Meiwes und ein 31-jähriger Hotelkoch namens Jörg. Sie spielten eine Tötung mit Jörg in der Opferrolle durch. Dieser wollte sich aber nicht ernsthaft töten lassen. Meiwes hätte damals die Gelegenheit gehabt, Jörg zu töten, tat es aber nicht. Offenbar wollte er nur das Fleisch eines Opfers verspeisen, das mit der Tötung einverstanden war.
Februar 2001 kam der Kontakt zwischen Meiwes und dem 43-jährigen Diplom-Ingenieur Bernd Jürgen Brandes zustande. Im März trafen sich die beiden. Brandes stimmte zu, dass Meiwes bei ihm eine Penektomie durchführen würde, sie dann den abgeschnittenen Penis gemeinsam verspeisen würden und Brandes sich danach von Meiwes töten und gänzlich verspeisen lassen würde, was dann auch so geschah und filmisch dokumentiert wurde.

Harald Ermel, der Anwalt von Meiwes
Harald Ermel
Anwalt von Armin Meiwes


Neben dem sensationalistischen Charakter hat der Fall auch rechtliche Fragen aufgeworfen. Die Verteidigung argumentierte, dass die Bereitwilligkeit des Opfers keine Verurteilung Meiwes rechtfertige, und dass rechtlich gesehen eine Form der Euthanasie vorliege.
Armin Meiwes wurde 2004 wegen Totschlags an Bernd Jürgen Brandes zu 8 1/2 Jahren Haft verurteilt. Meiwes sei schuldfähig und sein Opfer sei als psychisch krank einzustufen. Insofern sei es schuldhaft gewesen, seinem Tötungsverlangen nachzukommen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben Revision gegen das Urteil eingelegt, der mittlerweile stattgegeben wurde. Die in Fachkreisen befürchteten Nachahmer blieben bislang aus. Es sind bisher keine Parallelfälle bekannt geworden.
Am 22. April 2005 wurde das Urteil durch den Bundesgerichtshof aufgehoben und der Fall an das Landgericht Frankfurt am Main zur Neuverhandlung verwiesen. Der Bundesgerichtshof urteilte: "Die Verurteilung nur wegen Totschlags und nicht wegen Mordes hält rechtlicher Überprüfung nicht stand".
Meiwes sitzt derzeit in der Haftanstalt in Kassel ein und arbeitet dort in der Gefängnisbibliothek. Meiwes machte erneut Schlagzeilen, da er den Wunsch hege, seine Geschichte als Dokumentation verfilmen zu lassen. Die Medienrechte liegen hierzu einer Hamburger Firma vor.

Hintergrund
Armin Meiwes litt anscheinend seit seiner Kindheit unter Minderwertigkeitsgefühlen und hegte den Wunsch, das Fleisch eines anderen Menschen zu verspeisen, um Teile von dessen Persönlichkeit in sich "aufzunehmen". Die Psychiater, die Meiwes untersuchten, meinten, er wollte die Identität seines Opfers annehmen und mit diesem "verschmelzen".
Bernd Brandes äußerte mehrmals (auch "Strichjungen" gegenüber), er wolle verstümmelt und verspeist werden. Brandes wollte anscheinend "verschwinden". Deshalb sagte er zu Meiwes, auch seine Knochen sollten zermahlen und vernichtet werden. Brandes wünschte, dass die Erinnerung an ihn ausgelöscht würde.

Künstlerische Verarbeitung
Mit Veröffentlichung des Stücks "Mein Teil" der Musikgruppe Rammstein ist der "Kannibale von Rotenburg" auch musikalisch und videokünstlerisch verarbeitet worden. (Text)
Auch das Death-Metal Trio Macabre hat Armin Meiwes Tat in dem Lied "The Wustenfeld Man Eater" verarbeitet.
Im Horrorfilm "Rohtenburg (Butterfly, a Grimm Love Story)", der am 9. März 2006 in die deutschen Kinos kommen soll, wird das Leben des von Thomas Kretschmann verkörperten Kannibalen Oliver Hartwin dargestellt, der einen Mann ermordet und verzehrt hat. Meiwes geht gerichtlich gegen das Werk vor, da von ihm keine Zustimmung zur Verarbeitung seines Lebens in dieser Form vorliege und der Film, insbesondere in Bezug auf laufende Strafprozesse, seine Persönlichkeitsrechte verletze.

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